Grundsteuer - Befreiung

Für die zeitliche Grundsteuerbefreiung ist Voraussetzung, dass durch Neu-, Ein- oder Zubau neuer Wohnraum mit höchstens 150 m² Nutzfläche geschaffen wird, welcher der Deckung eines ganzjährig gegebenen Wohnungsbedarfes dient.

Als erstes müssen Sie die Anzeige der Baufertigstellung machen. Danach kann der Antrag auf zeitliche Grundsteuerbefreiung gestellt werden.

Die Grundsteuerbefreiung wird mittels Bescheid vorgeschrieben und gilt derzeit auf einen Zeitraum von 20 Jahren. Die zeitliche Grundsteuerbefreiung beginnt mit 1. Jänner des Kalenderjahres, das der Beendigung der Bauführung folgt.

Zuständig