Familienbeihilfeansuchen

Der Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe wird bei uns generell bei der Anmeldung einer Geburt gestellt. Sollte die Familienbeihilfe nicht auf Grund der Geburt eines Kindes beantragt werden (zB bei Studenten etc.), dann müssen Sie die Antragstellung selbst wahrnehmen.

Genauso müssen Änderungen direkt beim Finanzamt (mittels Formular, welches Sie bei der Gemeinde erhalten), gemeldet werden.

Falls Sie einen Zugang für Finanzonline haben, können Sie die Familienbeihilfe direkt über die Homepage des Finanzamtes beantragen.

Bitte mitbringen:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Heiratsurkunde der Eltern

Zuständig