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Anzeige einer Geburt
Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem
Geburtsstandesamt
üblicherweise vorzulegen:
Geburtsurkunde beider Elternteile,
Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
Heiratsurkunde der Eltern
Meldenachweise beider Elternteile
allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Gebühren üblicherweise € 18,60 (Ausstellung von zwei Geburtsurkunden)
Zuständig
Petra Knoll
(Meldewesen, Bürgerservice & Standesamt)
Christa Hennebichler
(Buchhaltung)
Doris Petz
(Amtsleiterin)