Altautoentsorgung

Die Entsorgung von Altfahrzeugen ist grundsätzlich kostenlos. Mit Jänner 2003 gilt die Altfahrzeuge-Verordnung, welche vorsieht, dass bestimme Kraftfahrzeuge – als Abfall – anerkannten Annahmestellen oder einem anerkannten Verwertungsbetrieb überlassen werden.

Ab sofort ist es notwendig, für jedes angelieferte Altfahrzeug einen "Altfahrzeuge - Verwertungsnachweis" auszufüllen. (Diese Verwertungsnachweise erhalten Sie beim Marktgemeindeamt und beim ASZ).

Für diesen Verwertungsnachweis ist unbedingt der Zulassungsschein (wenn noch vorhanden) bzw. der Typenschein mitzunehmen!

Folgende Daten müssen unbedingt angegeben werden:

  • Marke
  • Modell
  • Fahrzeugidentifikationsnummer
  • Fahrzeugklasse
  • und etwaige fehlende Bauteile (Motor, Getriebe, Katalysator).