Regeln für Hundehalter/innen

Hundeanmeldung


Jede ordentliche Hundehaltung beginnt bei der Hundehalterin oder beim Hundehalter. Schon bisher musste jeder mehr als 12 Wochen alte Hund bei der Hauptwohnsitzgemeinde binnen drei Tagen schriftlich angemeldet werden. Dabei muss auch der erforderliche Sachkundenachweis, eine Registrierungsbestätigung aus der Heimtierdatenbank sowie ein Nachweis, dass für den Hund eine Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 725.000 Euro besteht, vorgelegt werden.

Gemeinden haben auch die Möglichkeit, von sich aus aktiv das Vorhandensein einer ausreichenden Hundehaftpflichtversicherung zu prüfen. Diese Überprüfung können die Gemeinden wahlweise bei den HundehalterInnen oder direkt beim Versicherungsunternehmen vornehmen. Diese Gesetzesanpassung verbessert den Opferschutz. Es soll damit sichergestellt werden, dass keine Versicherungslücken entstehen und jeder gemeldete Hund in Oberösterreich im Schadensfall ausreichend hoch versichert ist.


Wenn Sie Ihren Hund in der Gemeinde St. Leonhard b. Fr. anmelden möchten, benötigen Sie folgende Nachweise:

  • Daten des Hundes (Farbe, Rufname, Rasse, Chip-Nummer oder Tätowierung,..)
  • Sachkundenachweis
  • Haftpflichtversicherung
  • Registrierungsbestätigung Heimtierdatenbank

Datei herunterladen: PDFMerkblatt Hunde[1].pdf

Datei herunterladen: PDFHundeanmeldung

Der Hund ist dort anzumelden wo der Besitzer den Hauptwohnsitz hat.


Nächster Sachkundenachweis Termin:

Wann: 20. Oktober 2024, um 08.00 Uhr - ca. 15:00 Uhr

Wo: SVÖ Rohrbach-Berg, Wandschaml 14, 4150 Rohrbach-Berg

Organisation: SVÖ Rohrbach-Berg

Vortragende:
Mag. med. vet. Nina Rohwer (Tierärztin)
Josef Lindinger (Hundetrainer)

Kosten: 100,00 Euro inkl. Handout und Mittagessen

Anmeldung und Information:

0664/5970208 Manuel Stöbich



21.02.2020 16:00