Die Feuerpolizeiliche Überprüfung gemäß Oö. Feuer‑ und Gefahrenpolizeigesetz dient der regelmäßigen Bewertung der Brandsicherheit aller Bauwerke – ausgenommen sind seit 2025 nur Wohngebäude der Klassen 1 und 2 sowie deren Nebengebäude (soweit keine erhöhte Brandgefahr besteht).
Die Gemeinde organisiert die Kontrolle, die gemeinsam mit einem Brandsachverständigen der Brandverhütungsstelle OÖ durchgeführt wird. Die Eigentümer werden schriftlich vor der Überprüfung informiert und sind verpflichtet, allen Bereichen Zutritt zu gewähren. Festgestellte Mängel sind zu beheben.
Die Feuerpolizeiliche Überprüfung ist ein wichtiges Instrument zum Schutz der Bevölkerung und zur Stärkung der Brandsicherheit in unserer Region.