FSME-Impfung

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FSME-Impfung

Die Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis wird durch das FSME-Virus hervorgerufen, welche überwiegend durch einen Zeckenbiss übertragen wird. 

Zecken halten sich bevorzugt in Wäldern, in nicht zu trockenen Lagen, in hohem Gras und Gebüsch sowie in losem Laub auf. Personen die sich viel in der freien Natur aufhalten sind besonders gefährdet.

Die Symptome einer FSME-Infektion können drei bis 28 Tage nach dem Zeckenbiss auftreten. Diese sind: grippeartige Symptome, Erbrechen, Schwindelgefühl und mäßiges Fieber. Nach einer beschwerdefreien Phase von etwa einer Woche kann es zu einem Befall des zentralen Nervensystems mit Kopfschmerzen, Lichtscheu, Schwindel, Konzentrations- und Gehstörungen kommen. Diese Symptome können Wochen bis Monate anhalten. Bei etwa einem Drittel der betroffenen Personen treten Lähmungen der Arme, Beine oder Gesichtsnerven auf und es kommt zu bleibenden Behinderungen, etwa 1 % der schweren Erkrankungen führen zum Tod.

Die Impfung ist der einzige zuverlässige Schutz vor FSME.

Auf der BH Freistadt wird die FSME-Impfung im Rahmen einer Impfaktion (insgesamt 6 Mal) angeboten. Die Termine sind der Homepage ab ca. Anfang Februar zu entnehmen. Zusätzlich zu diesen Terminen kann die Impfung durch eine gesonderte Terminvereinbarung auf der BH nachgeholt werden. Die gesonderte Terminvereinbarung ist vor allem bei Kindern zu empfehlen. 

Ebenso wird die Impfung bei Hausärzten durchgeführt.

Die Impfung:

-    Die Impfung ist ab dem 1. Lebensjahr möglich.

-    Bei Ungeimpften ist eine Grundimmunisierung notwendig, die aus 3 Teilimpfungen besteht 
     (2 Teilimpfungen im Abstand von ca. 1-3 Monaten, die dritte innerhalb von 5-6 Monaten nach der 2. Teilimpfung).

-    Auffrischungsimpfungen sind alle 5 Jahre erforderlich, ab dem 60. Lebensjahr alle 3 Jahre

-    Ausnahme: nach Abschluss der Grundimmunisierung wird erstmals nach 3 Jahren aufgefrischt.


Die Impfkosten 2026:

Kinder bis zum vollendeten 15.Lebensjahr    € 15,00

Jugendliche im 16. Lebensjahr    € 17,00

Personen ab dem 16. Lebensjahr    € 17,00

Die Impfkosten sind bei der Impfung in bar zu entrichten.

Personen, die gesetzlich krankenversichert sind und denen die Kosten nicht vom zuständigen Unfallsversicherungsträger (Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Sozialversicherungsanstalt der Bauern) ersetzt werden, erhalten vom zuständigen Krankenversicherungsträger einen Kostenzuschuss (z.B.   von der ÖGK € 4,80 pro Impfung).

FSME-Impfkosten-Sonderregelung für Minderjährige

Für Familien mit mehr als 2 unversorgten Kindern gilt folgende Sonderregelung:

Die Gesamtkosten der Schutzimpfung werden für das 3. und alle weiteren unversorgten Kinder dann vom Amt der Oö. Landesregierung übernommen, wenn bereits das 1. und 2. Kind geimpft wurde.

Hinweis: Für diese Kinder ist jedoch bei der Impfung der Kostenersatz von € 4,80 bar zu bezahlen. Dieser Betrag wird aber gegen Vorlage der Zahlungsbestätigung vom zuständigen Krankenversicherungsträger rückerstattet.


Freistadt (BH Freistadt) 

11.03.2026

10.04.2026

20.05.2026 jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr 


Bad Zell (MS) 

18.03.2026

13.05.2026 jeweils von 14:30 - 18:00 Uhr


Unterweißenbach (Familieninformationszentrum, Markt 16)

06.05.2026 von 14:30 - 18:00 Uhr 


Es werden keine Termine vergeben. 

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